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Glasfaserausbau im Amtsgebiet

Endspurt für geförderten Glasfaserausbau

24.10.2025. Das Unternehmen Deutsche Glasfaser hat den geförderten Ausbaus des Glasfasernetzes im Amt Burg (Spreewald) nahezu abgeschlossen.

In Briesen/Brjazyna und Guhrow/Góry sind die Tiefbauarbeiten bereits vollständig beendet. Dort wurden sämtliche FTTH-Anschlüsse („Fiber To The Home“ – Glasfaser bis ins Haus) für die geförderten Haushalte, die sich für einen Vertrag mit Deutsche Glasfaser entschieden haben, planmäßig verlegt. Diese Kundinnen und Kunden sind nun an das Hochgeschwindigkeitsinternet angeschlossen.

Auch in Dissen-Striesow/Dešno-Strjažow und Werben/Wjerbno sind die Tiefbauarbeiten abgeschlossen; hier laufen derzeit noch die Aktivierungen der Glasfaseranschlüsse. In Burg (Spreewald)/Bórkowy (Błota) und Schmogrow-Fehrow/Smogorjow-Prjawoz befindet sich der Ausbau in der finalen Phase: Aktuell werden noch Lückenschlüsse hergestellt und weitere Haushalte an das neue Netz angeschlossen.

Im Rahmen des staatlichen Förderprojekts hat Deutsche Glasfaser in den sechs Gemeinden des Amtes insgesamt etwa 200 Kilometer Glasfaserkabel verlegt. Von der Förderung profitieren Haushalte mit einer geringeren Internetversorgung als 30 Mbit/s. Das neugebaute Telekommunikationsnetz bietet dank der FTTH-Glasfaserleitungen nun die nötige Leistungsstärke, um die weiter zunehmenden Datenmengen stabil und schnell zu übertragen.

Deutsche Glasfaser

Deutsche Glasfaser Servicepunkt Cottbus
Am Gewerbepark 1, 03051 Cottbus

Öffnungszeiten:
Donnerstag: 10:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 10:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

Weitere Kontaktdaten für Privatkunden
Bauhotline: 02861 890 609 40 (Mo.-Fr.: 7:00 - 18:00 Uhr)
Bestellung & Produktberatung: 02861 8133 400 (Mo.-Fr.: 08:00 - 20:00 Uhr, Sa.: 08:00 - 20:00 Uhr)
Fragen zu Vertrag & Technik: 02861 890 600 (Service: Mo.-Sa.: 07:00 - 22:00 Uhr, Technik: täglich, rund um die Uhr)

Tierseuchenallgemeinverfügung: Maßnahmen zum Schutz gegen die Geflügelpest

 
Mit Wirkung zum 29. Oktober 2025 tritt für den Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa und die Stadt Cottbus/Chóśebuz eine Tierseuchenallgemeinverfügung über die Anordnung von Maßnahmen zum Schutz gegen die Geflügelpest in Kraft.

Damit gilt auch eine Aufstallungsanordnung (Stallpflicht) für das Halten von Geflügel.

Näheres erfahren Sie auf der Internetseite des Landkreises. (Es öffnet sich ein neues Fenster.)