Interessenbekundungsverfahren
póstupowanje pśi zwuraznjenja zajma
Ihre Ansprechpersonen
Bauverwaltung
Tel. 035603 - 682 42
Zentrale Verwaltung
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Tierseuchenallgemeinverfügung: Maßnahmen zum Schutz gegen die Geflügelpest
Damit gilt auch eine Aufstallungsanordnung (Stallpflicht) für das Halten von Geflügel.
Näheres erfahren Sie auf der Internetseite des Landkreises. (Es öffnet sich ein neues Fenster.)