Beantragung von Rundfunkgebührenbefreiung
Für die Beantragung einer Rundfunkgebührenbefreiung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Rundfunkteilnehmernummer (wichtig!)
- wenn vorhanden: Schwerbehindertenausweis mit RF-Vermerk oder
- Nachweise über
- Sozialhilfe
- Bezug von Grundsicherung
- Bezug von Sozialgeld oder ALG II
- Bezug von Asylbewerberleistungen
- Bafög
- Bezug von Hilfe zur Pflege
- Bezug von Leistungen nach § 27e BVG
- Bezug von Leistungen nach § 267 LAG - Mietvertrag
Die Anträge werden im Ordnungsamt gemeinsam mit der zuständigen Sachbearbeiterin ausgefüllt.