Was erledige ich wo?
Co wobstarajom źo?
Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Begrüßungsgeld ist eine freiwillige Zahlung der Kommunen für Auszubildende und Studierende, die sich während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.
Richtlinie der Kommune über die Gewährung eines Begrüßungsgeldes für Studierende und Auszubildende
Das Datum der Anmeldung des Haupt- oder des alleinigen Wohnsitzes in der Stadt darf nicht mehr als drei Monate vor Beginn der Ausbildung/des Studiums liegen.
Keine
Die Fristen sind für das 1. Ausbildungshalbjahr/Semester 01.03. - 30.06. und für das 2. Ausbildungshalbjahr/Semester 01.09. - 31.12. des jeweiligen Jahres.
Das Begrüßungsgeld gilt als eigenes Einkommen.
Bürgeramt, Pass- und Meldewesen
Das Steueramt des Amtes Burg (Spreewald) bleibt am Donnerstag, dem 23. Mai, geschlossen. Die Mitarbeiterinnen sind auch telefonisch nicht zu erreichen.
Nächster Sprechtag ist am Dienstag, dem 28. Mai, von 8.30 bis 12 Uhr sowie von 13.30 bis 18 Uhr.