Was erledige ich wo?
Co wobstarajom źo?
Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie folgende Tätigkeiten mit Tieren gewerblich betreiben möchten:
Die Anmeldung eines Gewerbes ist keine Voraussetzung.
Gewerbsmäßigkeit liegt in der Regel dann vor, wenn die Tätigkeit selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird.
Eine Erlaubnis ist ebenso erforderlich, wenn Sie die nachfolgenden Tätigkeiten durchführen möchten:
Bearbeitungszeit: bis zu 4 Monate, Verlängerung um 2 Monate möglich
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises /der landkreisfreien Stadt
Das Steueramt des Amtes Burg (Spreewald) bleibt am Donnerstag, dem 23. Mai, geschlossen. Die Mitarbeiterinnen sind auch telefonisch nicht zu erreichen.
Nächster Sprechtag ist am Dienstag, dem 28. Mai, von 8.30 bis 12 Uhr sowie von 13.30 bis 18 Uhr.