Neue Regelungen für das Angeln im Spreewald

Burg (Spreewald). Anfang April wurde zwischen der Gemeinschaft wendisch/sorbischer Spreewaldfischer Burg und Umgebung e. V. und dem Landesanglerverband Brandenburg vereinbart, dass Mitglieder des Landesanglerverbandes mit ihrer Jahresbeitragsmarke in den Gewässern der Gemeinschaft ab 1. April dieses Jahres angeln dürfen. Diese Vereinbarung gilt vorerst für fünf Jahre. Da eine ähnliche Vereinbarung mit den Lübbenauer Spreewaldfischern bereits seit Beginn des Jahres in Kraft ist, können nunmehr die DAV-Mitglieder die Spreewaldfließgewässer der Spreewaldfischer ab Gemarkungsgrenze Skadow bis zum Stadtwehr Lübben unter Beachtung der im Kernbereich des Biosphärenreservates bestehenden einschränkenden Regelungen beangeln.

Mitzuführen sind, wie bei den DAV-Gewässern, Fangbelege, die dann mit den eingetragenen Fängen zum Jahresende abgegeben werden. Für den Bereich der Spreewaldfischer Burg und Umgebung ist auf den Fangbelegen die Gewässernummer VC 03-001 einzutragen.

Für das Angeln in den Spreewaldfließgewässern gelten die bisherigen Bedingungen weiterhin, wie:

  • Der Fischer hat das Vorrecht.
  • Von Fischfanggeräten ist ein Mindestabstand von 50 m einzuhalten, von Stauwehren und Fischwegen von 100 m.
  • An einem Angeltag dürfen insgesamt drei Fische der Arten Hecht, Zander, Aal, Schlei, Wels und Karpfen gefangen bzw. mitgenommen werden.
Schonzeiten und Mindestmaße

Folgende Schonzeiten gelten:
  • Quappe: 1. Januar bis 15. Februar
  • Hecht: 1. Februar bis 31. März
  • Zander: 1. April bis 15. Juni
  • Wels: 1. Mai bis 30. Juni
Folgende Mindestmaße gelten:
  • Aal: 45 cm
  • Döbel: 30 cm
  • Hecht: 45 cm
  • Quappe: 30 cm
  • Rapfen: 45 cm
  • Rotfeder: 15 cm
  • Schlei: 25 cm
  • Schuppenkarpfen: 50 cm
  • Spiegelkarpfen: 35 cm
  • Wels: 75 cm
  • Zander: 45 cm
Änderungen dazu werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Mit dieser Vereinbarung wird die Zusammenarbeit zwischen Fischern und Anglern im Sinne der Bewahrung der traditionellen Spreewaldfischerei bei der Erhaltung und Pflege unserer Gewässer als Bestandteil der Natur und bei der Hege der Fischbestände unter Beachtung des Tier- und Artenschutzes gefördert.

Edelbert Jakubik
Vorsitzender des Kreisanglerverbandes Cottbus-Land e. V.

  
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