Urkundenstelle

Beantragung von Geburts-/Heirats-/Sterbeurkunden und beglaubigte Abschriften

Eine Personenstandsurkunde aus dem Geburten-, Heirats-, Sterbe-, Lebenspartnerschaftsregister oder eine beglaubigte Abschrift aus den Registern kann nur von der eingetragenen Person, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlingen auf Antrag erteilt werden.

Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Erteilung einer Personenstandsurkunde, wenn sie rechtliches Interesse glaubhaft machen können.

Die gewünschte Personenstandsurkunde kann nur im Standesamt Burg (Spreewald) ausgestellt werden, wenn die Geburt, die Heirat oder der Sterbefall hier oder in den ehemaligen Standesämtern Briesen, Werben oder Schmogrow beurkundet wurde, sofern die Register nicht dem Archivgesetz unterliegen und bereits an das Kreisarchiv des Landkreises Spree-Neiße übergeben worden sind.

Im Standesamt Burg (Spreewald) gibt es folgende Register:
  • Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister der letzten 80 Jahre
  • Geburtsregister der letzten 110 Jahre
  • Sterberegister der letzten 30 Jahre