Urkundenstelle

Beantragung von Geburts-/Heirats-/Sterbeurkunden, beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch

Eine Urkunde aus dem Geburten-, Heirats-, Sterbebuch oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch kann nur von der eingetragenen Person, von seinem Ehegatten, seinen Vorfahren oder Abkömmlingen verlangt werden.

Andere Personen haben nur dann ein Recht auf eine Urkunde, wenn sie rechtliches Interesse glaubhaft machen können.

Die gewünschte Urkunde kann nur im Standesamt Burg (Spreewald) ausgestellt werden, wenn die Geburt, die Heirat oder der Sterbefall hier oder in den ehemaligen Standesämtern Briesen, Werben oder Schmogrow beurkundet wurde.

Für die Ausstellung einer Urkunde wird eine Gebühr verlangt.
  
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