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| Amt Burg (Spreewald) • Hauptstraße 46 • 03096 Burg (Spreewald) • Tel: 035603 / 682-0 • Fax: 035603 / 682-22 | |
Ausstellung von Lohnsteuerkarten
Die elektronische Lohnsteuerkarte
Ab 2011 wird die bisherige Lohnsteuerkarte aus Papier durch die elektronische Lohnsteuerkarte ersetzt. Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit und verbleibt bei Ihrem Arbeitgeber. Die darauf enthaltenen Eintragungen (z. B. Freibeträge) werden auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrunde gelegt. Die Zuständigkeit für die Pflege der Lohnsteuerabzugsmerkmale, die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren (z. B. Eintragung von Kindern, Steuerklassenwechsel und andere Freibeträge) wechselt von den Meldebehörden auf die Finanzämter. Bei Arbeitsplatzwechsel wird wie bisher die Lohnsteuerkarte 2010 vom bisherigen Arbeitgeber zurückgegeben und dem neuen Arbeitgeber ausgehändigt. Erstbeantragung: Wird für das Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt stattdessen eine Ersatzbescheinigung aus. Ausgenommen hiervon sind ledige Arbeitnehmer, die im Jahr 2011 erstmalig eine Ausbildung beginnen. Hier kann der Arbeitgeber die Steuerklasse I unterstellen, wenn der Arbeitnehmer seine steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.), sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt. Informationsmaterial über die neue elektronische Lohnsteuerkarte erhalten Sie in Ihrer Amtsverwaltung. Ihr zuständiges Finanzamt ist das Finanzamt Cottbus Vom-Stein-Str. 29 03050 Cottbus Telefon: 0355 4991-4100 Telefax: 0355 4991-4150 Öffnungszeiten:
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