Beantragung eines Kinderreisepasses

Ein Erziehungsberechtigter mit Personalausweis sowie das Kind müssen persönlich zur Beantragung des Kinderreisepasses erscheinen. Eine Vollmacht über die Zustimmung des anderen Erziehungsberechtigten ist ausreichend.

Zur Beantragung sind mitzubringen:
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • 1 Passbild (35 mm x 45 mm) nach neuer Fotomustertafel
  • Scheidungsurteil (bei alleinigem Sorgerecht)
  • Gebühr: 13,00 Euro
Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses:
6 Jahre, max. bis zum 12. Lebensjahr

Herstellungsdauer:
ca. 1 Woche (in dringenden Fällen auch schnellere Bearbeitung möglich)