Beantragung eines vorläufigen Reisepasses

Der Antragsteller muss persönlich zur Beantragung des vorläufigen Reisepasses erscheinen.

Zur Beantragung sind mitzubringen:
  • 1 Ausweisdokument (Personalausweis, bei Minderjährigen die Geburtsurkunde)
  • 1 Passbild (35 mm x 45 mm) nach neuer Fotomustertafel
  • Gebühr: 26,00 Euro
Bei minderjährigen Bürgern (unter 18 Jahre) muss wenigstens ein Erziehungsberechtigter mit dem Personalsausweis anwesend sein. Eine Vollmacht über die Zustimmung des anderen Erziehungsberechtigten ist ausreichend.

Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses:
für alle Personen: 1 Jahr

Herstellungsdauer:
ca. 1 Woche (in dringenden Fällen auch eine schnellere Bearbeitung möglich)