Beantragung von Rundfunkgebührenbefreiung

Für die Beantragung einer Rundfunkgebührenbefreiung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
  • Rundfunkteilnehmernummer (wichtig!)
  • wenn vorhanden: Schwerbehindertenausweis mit RF-Vermerk oder
  • Nachweise über
           - Sozialhilfe
           - Bezug von Grundsicherung
           - Bezug von Sozialgeld oder ALG II
           - Bezug von Asylbewerberleistungen
           - Bafög
           - Bezug von Hilfe zur Pflege
           - Bezug von Leistungen nach § 27e BVG
           - Bezug von Leistungen nach § 267 LAG
  • Mietvertrag
Die Anträge werden im Ordnungsamt gemeinsam mit der zuständigen Sachbearbeiterin ausgefüllt.